Warnung!
Ein unbekanntes Problem ist aufgetreten!
Hilfe
Zu diesem Thema liegt keine Hilfe vor!
Inhalte werden geladen!
Die gewünschten Inhalte werden geladen! Bitte haben Sie etwas Geduld. Die Geschwindigkeit des Ladevorganges hängt unter anderem von der tatsächlich verfügbaren Bandbreite Ihrer Internetverbindung ab und kann daher variieren.
Popup Blocker aktiv!
Der aktive Popup Blocker verhindert, dass manche Informationen dieser Seite in einem eigenen Fenster geöffnet werden können. Bitte deaktivieren Sie den Popup Blocker für diese Seite in Ihrem Browser!
Cookies deaktiviert!
Diese Seite benötigt die Erlaubnis, Cookies zu setzen, um Ihre persönlichen Einstellungen bis zu Ihrem nächsten Besuch speichern zu können! Bitte erlauben Sie dieser Seite das Setzen von Cookies in Ihrem Browser!
JavaScript deaktiviert!
Diese Seite benötigt JavaScript zur Unterstützung dynamischer Aktualisierungen des Inhalts! Bitte aktivieren Sie JavaScript für diese Seite in Ihrem Browser!

Spielen auf WIN2DAY verboten

Der UVS des Landes Vorarlberg hat jüngst entschieden, dass das Spielen auf der Internetseite der Tochterfirma des Monopolinhabers WIN2DAY verboten ist. Dies gilt zumindest in öffentlichen Lokalen in Vorarlberg.

Computer beschlagnahmt

Der Zugang zur Website Win2Day und somit auch zu den innerhalb dieser angebotenen Spielen ist über jeden mit dem Internet verbundenen PC möglich. In einem Lokal mit Internet-Service wurde durch die Polizei ein Computer beschlagnahmt, während ein Gast auf der Website Win2Day American Roulette spielte.

Gegen die Argumentation des Computereigentümers, es könnten diese Spiele auch über Computer in den Bürgerservices von Magistraten, Ämtern und Behörden gespielt werden, hielt der UVS Vorarlberg die Beschlagnahme aufrecht.

VGH bestätigt

Im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof schließt sich nun das Finanzministerium der Rechtsmeinung des UVS an. Selbst den Umstand, dass der Geräteeigentümer vorher von Win2Day eine positive Antwort bezüglich der Nutzung der auf Win2Day angebotenen Spiele erhielt, wertet das Ministerium als eine Abmachung zwischen Privatpersonen, die einer Beschlagnahme nicht entgegensteht.

Internet-Spiele strafbar?

Daraus folgt, daß das Aufstellen von Computern, mit denen über das Internet auch die Spielseite Win2Day erreicht werden kann, in Vorarlberg aufgrund landesrechtlicher Höchstjudikatur verboten ist und sich die Eigentümer von Internet-PCs strafbar machen.

Dies gilt für alle PCs - auch in Büros, Ämtern etc. - sollte die Ansicht richtig sein. Beachtlich ist, dass in Vorarlberg zum Beispiel der zur Büroausstattung gehörende PC beschlagnahmt werden kann, sollte darüber eine Sekretärin zum Beispiel ein Brieflos bei Win2Day kaufen.

Diese Seite befindet sich derzeit noch im Aufbau...
0.039705038070679